AG 8 Datenschutz & Medienrecht

Datenschutz versus Öffentlichkeitsarbeit? Kommunikatoren leben von der Verwendung personen-bezogener Daten und der Ansprache von Journalisten. Sie gehen mit Daten von Entscheidern, Medienvertretern, Geschäftspartnern, Dienstleistern und Mitarbeitern um. Es geht um Texte, Fotos und Bewegtbild, Adressdatenbanken und Verteiler. Dabei sind der Datenschutz, aber auch Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Was fällt eigentlich alles unter Datenverarbeitung? Gilt das datenschutzrechtliche Medienprivileg auch für die Öffentlichkeitsarbeit? Gibt es ein "Muster Datenschutz Formular" für PR? Nein, und das kannes  ja auch nicht, weil jedes Unternehmen andere Stakeholder und Themen hat. Gibt es typische Konstellationen? Und Regeln, die man einhalten muss? Ja, und die wollen wir uns zusammen erarbeiten.

Arbeitsprogramm / Arbeitsziele

  • Ermittlung der Fragen und Wünscheder Teilnehmer
  • Sammlung von Entscheidungen, Best practices und Checklisten (fortlaufend)

Arbeits-Rhythmus / Zeitplan

  • Alle vier bis sechs Wochen Video Meetings (ohne Aufzeichnung)

Arbeitsgruppen-Leitung

Tanja Irion
Rechtsanwältin
Tanja Irion Law
Alexander Eichler
Rechtsanwalt
Kai Nungesser
DS-Koordinator und
freier DS-Beauftragter